Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
| Alter | Freibetrag in Euro |
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000,00 |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000,00 |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500,00 |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000,00 |
Darüber hinaus vorhandenes Vermögen ist grundsätzlich vorrangig vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld für den Lebensunterhalt einzusetzen.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende.html
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