Einkommen und Vermögen
Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie in bar, per Scheck oder Überweisung auf Ihr Konto bekommen.
Beispiele für Einkommen:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit (Lohn- und Nachzahlungen)
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Zuwendungen)
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Vom Einkommen werden unter anderem Freibeträge und Ausgaben abgezogen. Zu den Ausgaben gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufsbekleidung, private Altersvorsorge usw. Diese Angaben können Sie in der Anlage EK machen.
Vermögen
Vermögen beinhaltet alles, was Ihnen gehört und in Geld messbar ist.
Beispiele für Vermögen:
- Bargeld
- Fahrzeuge
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
- Kapitallebensversicherungen
- Schmuck
Beim Vermögen wird Ihr verwertbares Vermögen und das Vermögen der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Verwertbar bedeutet, dass Sie Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen können.
Wie beim Einkommen, gibt es auch beim Vermögen Freibeträge. Wir beraten Sie hierzu gerne.