Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Der Kooperationsplan dient Ihnen als persönlicher roter Faden auf dem Weg in Arbeit und zur Verringerung bzw. Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit.
Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft erarbeiten Sie im Beratungsgespräch eine Strategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Im Kooperationsplan werden diese gemeinsam entwickelte Strategie sowie die nächsten Schritte schriftlich festgehalten. So haben Sie jederzeit eine klare Übersicht über die vereinbarten Ziele und Maßnahmen.
Falls es bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zu Meinungsverschiedenheiten kommt, steht vor Ort ein Schlichtungsverfahren zur Verfügung, das bei Bedarf unterstützend vermitteln kann.
Mit Hilfe des Schlichtungsverfahrens soll nach §15a SGB II gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für die Gestaltung des Kooperationsplans erarbeitet werden. Dafür wird im Jobcenter Landkreis Göppingen eine neutrale Schlichterin herangezogen, die mit Ihnen und der jeweiligen Integrationsfachkraft gemeinsam ins Gespräch geht.
Sofern Sie mit einem im Beratungsgespräch erarbeiteten Kooperationsplan nicht einverstanden sind und es auch im gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu keiner beidseitig einvernehmlichen Lösung kam, können Sie oder Ihre Integrationsfachkraft ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dafür haben wir ein Postfach eingerichtet, an das Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können: Jobcenter-Goeppingen.Schlichtung@jobcenter-ge.de
Sie können das Schlichtungsverfahren auch postalisch per Brief einleiten. Dafür lassen Sie uns einfach ein formloses Schreiben, aus dem der Wunsch eines Schlichtungsverfahrens ersichtlich wird, zukommen.
Sobald eine Schlichtung angeregt wurde, erhalten Sie zeitnah einen Termin.