Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Jobcenter Landkreis Göppingen ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 12a Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Jobcenters Landkreis Göppingen: www.jobcenter-goeppingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 12a Absatz 1 BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • a) Unvereinbarkeit mit § 12a Absatz 1 BGG
    • Einige PDF-Dokumente sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei gemäß BITV 2.0. Insbesondere betrifft dies ältere Dokumente und Dokumente von Drittanbietern. Auf letztere haben wir keinen Einfluss. Wir weisen jedoch die Drittanbieter auf diesen Mangel hin und wirken drauf ein, dass uns eine barrierefreie Version zur Verfügung gestellt wird. Bei Aufträgen an Agenturen wird eine barrierefreie Version künftig Bestandteil des Auftrags sein. Die nicht barrierefreien Inhalte in PDF-Dateien können sehr vielfältig sein: z. B. fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Überschriftenformatierungen oder fehlender Tagbaum.
    • Videos sind teilweise nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen. Bei Videos, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
  • b) Unverhältnismäßige Belastung
    Aufgrund des sehr hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von PDF-Dokumenten müssen diese mit Unterstützung durch externe Dienstleister im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
    Die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten, deren Inhalte nicht oder nur mit einem immensen Aufwand barrierefrei umgesetzt werden können, wie z. B. umfangreiche Berichte, Handbücher, Broschüren oder Vortragsfolien, stufen wir als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ein. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn diese Dokumente nur temporär bereitgestellt werden.

    Bewertungskriterien der Einzelfallprüfung:
    • Zusammensetzung und Größe der Zielgruppe
    • Wichtigkeit des Dokuments für die Zielgruppe
    • Häufigkeit des Abrufs (anhand der Webstatistik)
    • Voraussichtlicher Zeitaufwand für die Erstellung einer barrierefreien Version bzw. voraussichtliche Kosten für externe Dienstleister
  • c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    Newsletter, Online-Karten, Inhalte Dritter

Das Jobcenter Landkreis Göppingen arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente in einer barrierefreien Form anzubieten. Manche Inhalte werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht.

Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 12.02.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über das Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 12a Absatz 1 BGG ausgenommenen Inhalte einholen.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über das Kontaktformular informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Webseite: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 14 Satz 1 BGG wird hingewiesen.