Veränderungsmitteilung
Ihre persönlichen oder finanziellen Veränderungen können den Anspruch auf Bürgergeld beeinflussen. Diese Änderungen müssen dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden, damit die Höhe des Bürgergeldes korrekt angepasst werden kann.
- Online: Schnell und sicher von überall aus.
- Schriftlich: Per Post an Ihr zuständiges Jobcenter.
- Persönlich: Direkt beim zuständigen Jobcenter vor Ort.
Das Formular „Veränderungsmitteilung“ finden Sie hier.
Es ist wichtig, Änderungen ohne Zeitverzug mitzuteilen. Die Mitteilung von Veränderungen ist eine Pflicht, die mit dem Bezug von Bürgergeld einhergeht. Werden Veränderungen nicht rechtzeitig gemeldet, kann es zu folgenden Konsequenzen kommen:
- Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenem Bürgergeld.
- In schwerwiegenden Fällen: Bußgelder oder Strafverfahren.
Stellen Sie sicher, dass alle Angaben in Ihren Anträgen und Anlagen vollständig und korrekt sind. Legen Sie die geforderten Nachweise vor.
Dies gilt auch für die anderen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter der Bedarfsgemeinschaft tragen Sie hierfür die Verantwortung.
- Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Diese werden nach der Digitalisierung vernichtet.
- Wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben, kontaktieren Sie umgehend Ihr Jobcenter.