Fördermöglichkeiten
Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber
Im Vorfeld einer Einstellung können verschiedene Fragen auftreten, zum Beispiel:
- Was muss ich beachten, wenn ich ein Praktikum in meinem Betrieb ermöglichen möchte, um meine/n potentielle/n Mitarbeiter/in besser kennen zu lernen?
- Wie kann ich eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ich einen erhöhten Einarbeitungsaufwand habe?
Unter der Bezeichnung „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ versteht man die betriebliche Erprobung Ihres/r potentiell neuen Mitarbeiters/in. Eine betriebliche Erprobung unterstützt Sie in Ihrer Einstellungsentscheidung, da Sie Ihre/n potentiellen neuen Mitarbeiter/in direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen kennen lernen können. Da Sie für diese Art der betrieblichen Erprobung kein Arbeitsentgelt bezahlen müssen, ist der Unfallversicherungsschutz für Sie als Arbeitgeber beitragsfrei. Eine Anmeldung zur Unfallversicherung müssen Sie jedoch vornehmen.
Sie haben sich für eine/n neue/n Mitarbeiter/in in Ihrem Unternehmen entschieden und festgestellt, dass diese/r den Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht?
Ist der/die neue Mitarbeiter/in beispielsweise fachfremd, fehlt ihm/ihr der entsprechende Abschluss oder liegen andere Gründe vor, die eine intensivere Einarbeitungszeit begründen?
Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Auch hier können wir Ihnen eine Unterstützung bieten indem wir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Ausgleich der Minderleistung prüfen, den sogenannten Eingliederungszuschuss.
Bitte beachten Sie jedoch die zwingende Notwendigkeit der vorherigen Antragstellung – treten Sie also zuerst mit uns in Kontakt bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen!
Zuschüsse für langzeitarbeitslose Menschen
Sie haben einen freien Arbeitsplatz? Sie können sich vorstellen, diesen auch mit einem/r Arbeitnehmerln zu besetzen die/der bereits längere Zeit arbeitslos ist und unter Umständen in der ersten Zeit nach Arbeitsbeginn auch noch Unterstützungs- oder Qualifizierungsbedarf hat?
- Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und schon längere Zeit arbeitslos sind, können Sie dann eventuell eine besondere Förderung erhalten.
Die Klärung der individuellen Fördervoraussetzungen prüfen wir für Sie, nachdem Sie mit uns -vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und Arbeitsaufnahme - Kontakt aufgenommen haben.
Förderkonditionen
Zuschuss für 24 Monate in Höhe von 75% (1 .Jahr) und 50% (2.Jahr) zum Arbeitsentgelt plus pauschaliertem AG-Anteil zur Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung).
Unterstützung des neuen Mitarbeiters durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, für welches Sie Ihre/n Mitarbeiterln in den ersten sechs Monaten freistellen.
Förderkonditionen
Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren in Höhe von 100% in den beiden ersten Jahren und anschließender Degression um jeweils 10% jährlich zum Arbeitsentgelt plus pauschaliertem AG-Anteil zur Sozialversicherung ohne Arbeitslosenversicherung.
Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung
Ihrer/s neuen Mitarbeiters/in mit bis zu 3.000 €. Unterstützung des Mitarbeiters durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, für welches Sie Ihre/n Mitarbeiterln in den ersten 12 Monaten freistellen.