Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Was sich ändert und was bleibt
Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
- Neuer Name
Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch nicht. - Arbeit
Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle.
Das Jobcenter berät Sie weiterhin individuell und unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche. - Miete
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es zum Teil neue Regelungen. Falls die Neuerung Sie betrifft, melden wir uns bei Ihnen. - Vermögensfreibeträge
Die Freibeträge auf vorhandenes Vermögen werden künftig gestaffelt nach Lebensalter der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft festgelegt:
| Alter | Freibetrag in Euro |
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000,00 |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000,00 |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500,00 |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000,00 |
Darüber hinaus vorhandenes Vermögen ist grundsätzlich vorrangig vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld für den Lebensunterhalt einzusetzen.
- Mitwirken
Wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern. - Kontakt zum Jobcenter
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns jobcenter.digital. Das geht auch über das Online-Portal, der die Jobcenter-App.
Bei beiden können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen. Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell und teilen Sie uns einen Umzug oder Änderungen Ihrer Telefonnummer mit.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende.html