Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Was sich ändert und was bleibt
Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Neuer Name.
Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch nicht.
Arbeit.
Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle.
Das Jobcenter berät Sie weiterhin individuell und unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche.
Miete.
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es zum Teil neue Regelungen. Falls die Neuerung Sie betrifft, melden wir uns bei Ihnen.
Mitwirken.
Wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern.
Kontakt zum Jobcenter.
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns jobcenter.digital. Das geht über das Online-Portal oder die Jobcenter-App. Bei beiden können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell und teilen Sie uns einen Umzug oder Änderungen Ihrer Telefonnummer mit.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet: